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Bußgeldkatalog für Radfahrer

Wer es noch nicht weiß, auch betrunkenen Radfahrern kann der Führerschein entzogen werden. Wer mit mehr als 0,3 Promille Schlangenlinien fährt oder etwa einen Unfall verursacht muß mit einer Geldstrafe von etwa einem Netto-Monatsgehalt und 7 Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei rechnen. Ab 1,6 Promille wird in der Regel eine MPU (Idiotentest, Kosten ca. 370 Euro) angeordnet. Wer dabei durchfällt kann seinen Führerschein abgeben. Ganz unbelehrbaren Trinkern darf sogar das Fahrradfahren verboten werden.

Hier einige der häufigsten Verstöße und die Strafen dafür

Verstoß

Bußgeld

mit Behinderung anderer

mit Gefährdung anderer

 bei einem Unfall

Fahren auf dem Bürgersteig oder in der Fußgängerzone*

10 €

15 €

20 €

25 €

In Einbahnstrasse oder Kreisverkehr in falsche Richtung fahren

15 €

20 €

25 €

30 €

Vorhandenen und Ausgeschilderten Radweg nicht benutzen

15 €

20 €

25 €

30 €

Nebeneinander fahren  

15 €

20 €

25 €

Freihändig fahren

5 €

     
Kinder ohne Kindersitz befördern

5 €

     
Personen über 7 Jahren auf dem Gepäckträger befördern

5 €

     
Telefonieren beim Fahren

25 €

     
Ampel missachten

25 €

     
Ampel überfahren die länger als eine Sekunde rot war 62,50 € + 1 Punkt   62,50 € + 1 Punkt 62,50 € + 1 Punkt
Bahnübergang trotz geschlossener Schranke überfahren 225 € + 1 Punkt   100 € + 1 Punkt 100 € + 1 Punkt
Fahren ohne Licht

10 €

     
Fehlende oder defekte Beleuchtung

10 €

 

20 €

25 €

Fehlende oder defekte Klingel

10 €

     
Defekte Bremsen

10 €

     
* Sofern nicht ausdrücklich für Fahrradfahrer freigegeben